ALPHA Service informiert über die AGB für den Messebau und den Messestand zur Miete.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Allen Rechtsgeschäften und Angeboten der ALPHA Beratungsgesellschaft mbH. liegen nur die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Dieses gilt auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte. Von diesen Geschäftsbedingungen, abweichende Bedingungen des Kunden, haben keine Gültigkeit; dies gilt auch, wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Mietmessestände, aus Systembauteilen, als auch für individuell gefertigte Messestände, die zum Erwerb angeboten werden.

Die Systemmessestände werden grundsätzlich nur zur Miete, für die Dauer einer Messe überlassen. Daher sind ausdrücklich alle gelieferten Teile lediglich vermietet, es sei denn, im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung werden die Teile ausdrücklich als Verkaufsteile ausgewiesen.

Angebote, die wir unterbreiten, dienen lediglich der Vertragsanbahnung und sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich erklärt worden. Der Vertragsschluss kommt nur dann zustande, wenn wir dem Kunden nach dem Angebot eine Auftragsbestätigung zukommen lassen. Wird unserer Auftragsbestätigung nicht binnen 14Tage widersprochen, gilt der Vertrag als geschlossen.

Alle Vereinbarungen, Bestellungen, Änderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform. Hat der Kunde bis 14 Arbeitstage vor Beginn der Messe, keine Auftragsbestätigung erhalten, so ist uns dies umgehend schriftlich mitzuteilen.
Diese AGB`s, sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigung. Ein entsprechender Hinweis ist auf unserem Schriftverkehr mit unseren Kunden vermerkt.



Preise
Alle Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart, zuzüglich der gesetzlicher MwSt. Alle Preise verstehen sich zur Miete, soweit nicht anders vereinbart, für die jeweilige Messelaufzeit.

Nicht im Preis enthalten sind, die messeseitigen Standmietekosten, Anschlusskosten, Kosten für Genehmigungsverfahren (z. B. Statik) sowie die Gebühren aller Art, die von Messegesellschaften erhoben werden. Dazu zählen auch die Kosten für die Abfallentsorgung, für Bodenbeläge und anderen Restmüll, sowie alle Verbrauchskosten wie Strom und Wasserkosten.

Zusatzleistungen erhalten durch eine erneute Auftragsbestätigung oder durch die Unterschrift des Auftragsgebers ihre Gültigkeit. Zusätzliche Montageleistungen, die während der Aufbauzeit in Auftrag gegeben werden, werden mit einem Stundensatz von 75,- € abgerechnet.


Lieferzeit und Lieferverzug
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch ALPHA, setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Dazu gehört der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, keine bauseitigen Behinderungen, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen des Kunden. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

Wird unsere Lieferung durch einen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden Zustand verzögert oder unmöglich gemacht, sind wir für die Dauer der Behinderung und ihrer Nachwirkungen von der Lieferung entbunden. Schadenersatzansprüche sind gegen uns ausgeschlossen.


Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
Für Messestände zur Miete berechnen wir 50% der Auftragssumme,ca.6 - 4 Wochen vor Messebeginn und die Restsumme unmittelbar nach Messebeginn. Für konventionell oder teilkonventionell zu fertigende Messestände berechnen wir 30% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung, 40% einige Wochen vor Messebeginn und die Restsumme unmittelbar nach Messebeginn.Wir behalten uns vor, auch andere Zahlungsbedingungen zur Anwendung zu bringen. Diese werden dann ausdrücklich in der Auftragsbestätigung erwähnt.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Bei Zahlungsverzug sind wir nach angemessener Fristsetzung berechtigt, ohne Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für erbrachte Planungs- und Vorbereitungsleistungen zu fordern. Bei Zahlungsverzug nach erbrachter Leistung, wird je Mahnbrief oder e-mail, eine Bearbeitungsgebühr von 19,- € erhoben. Kosten, die nach der zweiten Mahnung entstehen, werden von einem Inkassodienst gesondert berechnet. Die Festsetzung von Verzugszinsen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Sicherheitsvorkehrungen / Verpflichtungen des Kunden
Kabinen, Vitrinen und andere abschließbare Möbelstücke sind nicht einbruchssicher. Die Schließmechanismen dienen lediglich als Einbruchhemmer in psychologischem Sinne. Es wird daher dringend die Bestellung einer Standbewachung empfohlen. Es wird dem Kunden außerdem empfohlen, sowohl die vollständige Mietsache ( Messestand ) als auch Ausstellungsstücke oder ähnliches in geeigneter Weise zu versichern (Wert ca. EUR 600,00 je m² - Messebau). Wir haften nicht, für vom Auftraggeber ( Kunden ) am Stand hinterlassene Gegenstände.

Grafiken und andere Unterlagen, die von uns, im Auftrag des Kunden, anzufertigen, anzubringen oder aufzustellen sind, liegen in der Verantwortung des Kunden. Wir prüfen weder eine eventuelle Verletzung von Schutzrechten, noch die Richtigkeit der Unterlagen. Der Auftraggeber stellt uns von allen eventuellen Schadenersatzansprüchen durch Rechteverstöße oder Schreib und Farbfehlern frei.

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Standbegrenzungswände zu bestellen. Es ist, gemäß der Richtlinien der meisten Messegesellschaften, nicht erlaubt, Rückwände oder Seitenwände vom Standnachbarn zu eigenen Begrenzungszwecken zu nutzen.
Einlagerung
Grundsätzlich werden keine Gegenstände des Kunden eingelagert. Sofern eine Einlagerung im Einzelfall gewünscht ist, setzt dies voraus, dass ein entsprechender schriftlicher Auftrag erteilt und bestätigt wurde. Für die eingelagerten Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Regelung für Mietverträge
Das Mietgut wird ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Zeitraum überlassen. Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist ausgeschlossen. Die Untervermietung ist nur an Mitaussteller auf dem selben Messestand gestattet, wobei die Haftung für das Mietgut bei unserem Auftraggeber verbleibt.


Der Zustand und die Vollzähligkeit des Mietguts sind vom Kunden beim Empfang zu prüfen. Über die Übergabe (Abnahme) wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Abnahme erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Ist der Auftraggeber ( Kunde ) oder eine von ihm beauftragte Person, zum vereinbarten Übergabetermin nicht anwesend, wartet der Mitarbeiter von ALPHA 1 Stunde, ohne dass dafür Kosten anfallen. Sollte der Übergabetermin vom Kunden um mehr als 2 Stunden überschritten werden, gilt / gelten der Messestand und die Mietgegenstände als richtig und mängelfrei übergeben, auch wenn kein unterschriebenes Übergabeprotokoll gefertigt werden konnte.


Da es sich beim Mietgut um gebrauchte Materialien und Sachen handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch. Dies gilt auch für materialtypische Farb- und Oberflächenabweichungen. Das Mietgut wurde nach Fertigstellung des Messestandes gereinigt. Für Verschmutzungen, die durch den umliegenden Messebaubetrieb in der Messehalle entstanden, kann keine Nachbesserung verlangt werden. Es wird dringend empfohlen, für den Abend vor Messebeginn, eine professionelle Standreinigung zu beauftragen, da sich der Staub in den Messehallen erfahrungsgemäß, erst am Abend vor der Messe gelegt hat.


Die Gefahr des zufälligen Verlustes oder der Beschädigung geht von uns auf den Mieter über, wenn das Mietgut übergeben wurde. Verlust und Beschädigungen am Mietgut sind vom Kunden unverzüglich an uns zu melden. Die Gefahrtragung des Kunden endet mit der Rückgabe an uns. Reist der Kunde nach Messeende ab, so sind alle mobilen Gegenstände wie Stühle, Hocker, Prospektständer usw., soweit wie möglich, in den Kabinen zu verschließen und die Schlüssel am abgesprochenen Ort zu hinterlegen.


Der Kunde haftet verschuldungsunabhängig für alle Verluste und Schäden am Mietgut in der Zeit, in der sich das Mietgut in seiner Obhut befindet. Er leistet Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für Herstellung oder Reparatur des Mietgutes, maximal bis zu dessen Wert bei der Übergabe an ihn. Wir empfehlen, das Mietgut gegen Verlust, Beschädigung und Vandalismus auf seine Kosten zu versichern. Der Versicherungswert des Mietguts wird von uns auf Wunsch mitgeteilt. Beschädigte Systemmessewände werden zum Stückpreis von EUR 58,00 zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.


Das Mietverhältnis endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung (Messe) und der Abbau beginnt unmittelbar mit dem Ende, sofern nichts anderes vereinbart ist. Am Mietstand hinterlassene Gegenstände werden ohne Wertersatz entsorgt.


Dem Kunden obliegt die Obhut- und Aufsichtspflicht bezüglich des gesamten Mietgegenstandes ab Übergabe bis 2 Stunden nach Messende. Verletzt der Kunde die Obhut- und Aufsichtspflicht, hat er den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.


Für die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Gegenstände, die der Kunde im Einzelfall nicht benötigt, wird keine anteilige Mietrückzahlung geleistet. Diese Gegenstände können auch nicht getauscht oder gegen andere Leistungen aufgerechnet werden.

Haftungsbegrenzung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Für fahrlässig verursachte sonstige Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen, haften wir ebenfalls, allerdings beschränkt auf die vorhersehbaren Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungsregelungen gelten sowohl für gesetzliche wie auch vertragliche Ansprüche, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aufgrund von Gewährleistungsvorschriften.

Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
Die Entwurfsunterlagen, die Planungs-, Zeichnungs-, Fertigungs- und Montageunterlagen sowie das Design und die Konzeptbeschreibung bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt ohne unsere Zustimmung die sich daraus ergebenden Unterlagen zu vervielfältigen, selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Er ist auch nicht berechtigt, daraus Nachbauten zu erstellen.

Verstößt der Kunde gegen die Urheberrechte oder Schutzrechte, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe von 80 % des zwischen den Parteien vereinbarten Mietentgelts für das betroffene Mietgut, mindestens jedoch EUR 6.000,00, zu bezahlen. Die Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet. Ansprüche auf Unterlassung, bleiben davon unberührt.

Auch nach Zahlung des vereinbarten Mietpreises, verbleiben uns die Urheberrechte an den genannten Unterlagen.

Wir sind berechtigt, unseren Firmennamen oder den des von uns beauftragten Unternehmens, in angemessener Größe an den von uns oder nach den Plänen des Kunden hergestellten Gegenständen, insbesondere Messeständen anzubringen. Wir sind zudem berechtigt, kostenlos und ohne gesonderte Zustimmung des Kunden Bildmaterial der gelieferten Leistungen zu veröffentlichen bzw. für Werbezwecke zu nutzen.

Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, gemäß dem Datenschutzgesetz zu verarbeiten und aufzubewahren. Wir garantieren, dass keine Weitergabe von Kundendaten erfolgt, wenn es nicht für die Ausführung des Auftrages erforderlich ist.


Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung des Kunden ist Neuss.

Für Kunden mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt folgende Regelung: Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, wird Neuss als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind berechtigt, den Kunden wahlweise auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Für Kunden mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, des EuGVÜ oder des Luganer Abkommens gilt folgende Regelung: Sofern der Kunde gewerblich tätig ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Neuss als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind berechtigt, den Kunden wahlweise auch vor dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Für Kunden, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und außerhalb des Geltungsbereichs der Verordnung (EG) Nr. 44/2001, des EuGVÜ oder des Luganer Abkommens haben, gilt folgende Regelung: Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, deren Wert nicht EUR 100.000,00 übersteigt, werden im Wege eines Schiedsverfahrens im Wege der Euroarbitration des europäischen Netzwerkes REAM entschieden. Als Schiedszentrum wird das Schiedsgericht der IHK Krefeld vereinbart. Ort des Schiedsverfahrens ist Krefeld. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch. Über die Streitigkeit entscheidet endgültig ein Einzelschiedsrichter nach Billigkeitsgrundsätzen. Die Parteien verpflichten sich, den Schiedsspruch in jedem Fall auszuführen. Soweit der Wert der Streitigkeit EUR 100.000,00 übersteigt, unterwerfen sich die Parteien der Schiedsgerichtsbarkeit des Schiedsgerichts der IHK Krefeld, unter Anwendung von dessen Schiedsordnung. Ort des Schiedsverfahrens ist Krefeld. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch. Über die Streitigkeit entscheidet endgültig ein Einzelschiedsrichter. Die Parteien verpflichten sich, den Schiedsspruch in jedem Fall auszuführen.


Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention 1980 (CISG), auch wenn der Kunde seinen Firmensitz oder seinen Wohnsitz im Ausland hat.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen dieser Bedingungen, sind durch solche zu ersetzen, die in ihrer Wirksamkeit, der wegfallenden Bestimmung dieser Bedingungen am nächsten kommt.
Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB´s, jederzeit und ohne Vorankündigung, der geltenden Rechtssprechung anzupassen.

Stand: 16.01.2008